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IBC Solar AG stellt Windkanaluntersuchung im I.F.I. vor → Weiterlesen
Die letzten Jahre haben uns allen noch mal gezeigt, wie wichtig eine gesunde und saubere Innenraumluft ist.
I.F.I. bietet Prüfungen von mobilen Luftreinigern, Nichtraucherschutzsystemen und Laborabzügen nach den jeweils gültigen Normen und Vorgaben an.
Die Luftqualität in Innenräumen (wie Unterrichtsräume oder Büros) nimmt eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft ein. Die SARS COV2-Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, die Luft in Innenräumen von Bakterien, Viren oder Staub und anderen Aerosolen zu reinigen. Da regelmäßiges Lüften nicht immer möglich ist und öfters sogar zu massiven Komforteinschränkungen oder Energieverschwendung führt, werden zunehmend mobile Lüfter in Innenräumen eingesetzt.
Wir bieten Prüfungen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit von mobilen Luftreinigungsgeräten an, die auf dem Wirkprinzip der Abscheidung beruhen.
Die Prüfungen werden nach bzw. in Anlehnung an die VDI Expertenempfehlung VDI EE 4300 Blatt 14 vom September 2021 durchgeführt.
Durch die Prüfungen ergeben sich konkrete, nachvollziehbare und messbare Aussagen zu wichtigen Leistungs- und Funktionsparametern wie
Neben Messungen im eigenen Labor und im speziell eingerichteten Unterrichtsraum können unsere IngenieurInnen und TechnikerInnen auch Messungen von Raumwirkungen, Zugluftrisiko und Schalldruckpegel bei Ihnen durchführen.
Zur Prüfung eines Laborabzuges wird dieser im I.F.I.-Prüfraum durch den Kunden aufgebaut und die elektrischen Systeme in Betrieb genommen. Nach Anschluss an die geregelte Absaugung des Prüfraums und Aufbau der Prüfeinrichtungen werden Prüfungen nach EN 14175 für die gewünschten Prüf-Frontschieberöffnungen durchgeführt.
Eine vollständige Baumusterprüfung nach EN 14175-3:2019 beinhaltet folgende Teilprüfungen:
• Einströmgeschwindigkeiten gemäß Kapitel 5.2
• Rückhaltevermögen der inneren Messebene gemäß Kapitel 5.3
• Rückhaltevermögen der äußeren Messebene gemäß Kapitel 5.3
• Robustheit des Rückhaltevermögens gemäß Kapitel 5.4
• Luftaustauschvermögen gemäß Kapitel 5.5
• Druckverlust nach gemäß Kapitel 5.6
• Frontschieberaufhängung gemäß Kapitel 6.1
• Frontschieberbewegungskräfte gemäß Kapitel 6.2
• Spritzschutz gemäß Kapitel 6.3
• Frontschieberbegrenzer gemäß Kapitel 6.4
• Abzugsfunktionsanzeige gemäß Kapitel 7
• Beleuchtung gemäß Kapitel 9
Als Kriterien für die Bewertung dienen die vorgegebenen Grenzwerte der BG RCI vom 29.07.2003 für die o. a. Teilprüfungen. Bei Einhaltung der Werte wird der geprüfte Laborabzug für die gegebenen Abluftvolumenströme zertifiziert.
Das I.F.I. ist als Prüfstelle für lufttechnische Prüfungen anerkannt und europäisch notifizierte Produktzertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung für Prüfungen nach EN 12101-2.
Das I.F.I. prüft und zertifiziert technische Arbeitsmittel, Systeme und Produkte mit besonderen lufttechnischen Anforderungen hinsichtlich ihrer Funktions- und Produktsicherheit.
Die Prüfung von Nichtraucherschutzsystemen nach GS-IFI-M14 wurde in Zusammenarbeit mit dem berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BGIA) entwickelt. Die Prüfungen von Nichtraucherschutzsystemen basieren auf dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG). Es handelt sich um freiwillige Prüfungen, die im Regelfall im Auftrag der Produkthersteller erfolgen.
Die Prüfung nach GS-IFI-M14 stellt sicher, dass die geprüften (und zertifizierten) Geräte den Aufstellungs-Umgebungsbereich optimal von Schadstoffen freihalten und dort aufhaltende Personen wirksam und möglichst vollständig vor den Gefahren des Tabakrauchs und der Belästigung durch Gerüche geschützt werden. Deshalb sind die Anforderungen an die geprüften Geräte und Systeme besonders hoch.
Nach damaligem Stand wurden als Grenzwerte der geprüften chemischen Komponenten die Zielwerte (nicht Richtwerte, vgl. hierzu „Innenraumarbeitsplätze – Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld“, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, HVBG, 2005) für Innenraumarbeitsplätze als Bewertungsmaßstab festgelegt. Zusätzlich wird das geprüfte System mit einem definierten Störeinfluss (nach DIN EN 14175-3:2004: Baumusterprüfverfahren für Laborabzüge) beaufschlagt. Dies gewährleistet eine hohe Betriebssicherheit der geprüften Geräte in der späteren Nutzung an den verschiedensten Aufstellorten.
Des Weiteren wird nur bei der Prüfung nach GS-IFI-M14 die gesamte Raumluft – also die Raumwirkung des geprüften Systems auf den Umgebungsbereich – untersucht und bewertet. Dieses Prüfraum-Testverfahren stellt sicher, dass Personen im direkten Umgebungsbereich eines geprüften und zertifizierten Nichtraucherschutzsystems wirksam vor Schadstoffen und Gerüchen geschützt werden.
Die geprüften und zertifizierten Systeme, die die Anforderungen des Prüfgrundsatzes GS-IFI-M14 erfüllt haben, sind in der untenstehenden Positivliste zu finden. Und nur diese Geräte stellen sicher, dass sich im Umgebungsbereich von Rauchern keine Schadstoffe anreichern und eventuell geltende gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Andere Systeme, die nicht oder nach anderen Maßstäben geprüft wurden, erfüllen unter Umständen diese elementaren Anforderungen und Vorgaben nicht.
Zusätzlich wird die Zertifizierung dieser Systeme alle 5 Jahre überprüft und erneuert, so dass Nutzern, Anwendern und Planern immer ein sicheres Produkt angeboten wird.
WICHTIGER HINWEIS für Nutzer und Anwender von Nichtraucherschutzsystemen, da in Einzelfällen anscheinend immer noch alleinstehende Technikmodule, Filterelemente oder Ähnliches als „Zertifiziert“ und „Gesetzeskonform“ angeboten werden:
Geprüft und zertifiziert nach jetzigem Stand der Technik sind nur Kabinensysteme mit aufwendigen lufttechnischen Einrichtungen und Filtersystemen (Umluftbetrieb). Und nur diese Geräte erfüllen momentan die Vorgaben des Prüfgrundsatzes GS-IFI-M14 (vgl. Typenkategorisierung der Positivliste) und den damit verbundenen Schutz der Umgebungsbereiche.
Jegliche andere Systeme sind nach aktuellem Stand – trotz des teilweise sehr hohen technischen Aufwandes und auch Wirksamkeit nicht in der Lage, die hohen Ansprüche und Vorgaben des Prüfgrundsatzes zu erfüllen.
Falls Sie Fragen hierzu oder auch zu den Möglichkeiten einer Prüfung und Bewertung von schon installierten Systemen (Vor-Ort-Prüfung) haben, wenden Sie sich bitte an nebenstehendes Prüfteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter!